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BEG-Förderrechner 2026

Zuschuss für Dachsanierung & Dämmung berechnen

BAFA bis 20% · KfW bis 40% bei Kombi-Maßnahmen

Gesamtkosten aller gewählten Maßnahmen (Material + Arbeitskosten)

Wählen Sie Maßnahmen und geben Sie die geschätzten Kosten ein.

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BAFA Förderung

Bis zu 20% Zuschuss für Einzelmaßnahmen. Antrag vor Baubeginn. Gilt für Sanierung und Neubau.

bafa.de →
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KfW Förderung

Bis zu 40% für Kombi-Maßnahmen (mind. 2 Effizienzmaßnahmen). Höhere Zuschüsse bei mehr Maßnahmen.

kfw.de →

EEG & Solar

Photovoltaik wird über das EEG gefördert. Solarthermie über BAFA/KfW. Einspeisevergütung möglich.

bundesnetzagentur.de →

Förderfähige Maßnahmen im Überblick

Maßnahme BAFA KfW Hinweis
Dachdämmung bis 20% bis 40% Oberste Geschossdecke oder Steildach
Fassadendämmung bis 20% bis 40% WDVS oder Innendämmung
Fenster erneuern bis 20% bis 40% Mindestens 2-fach Verglasung
Wärmepumpe bis 20% bis 40% Luft/Wasser oder Erdwärme
Photovoltaik Über EEG / Bundesnetzagentur
Solarthermie bis 20% bis 40% Warmwasser oder Heizungsunterstützung

Dachdecker & Energieberater in Ihrer Stadt

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Häufige Fragen zur BEG-Förderung

Was ist die BEG-Förderung und was wird gefördert?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert energieeffiziente Sanierungen und Neubauten. Förderfähig sind Wärmepumpen, Heizungsoptimierung, Dämmung von Dach, Wänden und Keller, sowie erneuerbare Energien wie Solarthermie und Photovoltaik.
Wie hoch ist die BEG-Förderung für Dachdämmung?
Für Dachdämmung gibt es bis zu 20% Zuschuss (BAFA) für Einzelmaßnahmen. Bei Kombination mit weiteren Effizienzmaßnahmen (KfW) können es bis zu 40% werden. Der Rechner zeigt beide Varianten an.
Was ist der Unterschied zwischen BAFA und KfW bei der BEG?
Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert Einzelmaßnahmen mit bis zu 20%. Die KfW fördert Komplettpakete (mehrere Maßnahmen) mit bis zu 40% – aber nur wenn mehrere Effizienzmaßnahmen zusammen umgesetzt werden.
Wer kann die BEG-Förderung beantragen?
Eigentümer von Wohngebäuden (Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen), Mieter mit Einverständnis des Vermieters, und Wohnungseigentümergemeinschaften. Das Gebäude muss vor 2009 errichtet worden sein für Sanierungsförderung.
Muss ich die Förderung vor Baubeginn beantragen?
Ja! Die Beantragung muss vor Baubeginn erfolgen. Nachförderungen sind nicht möglich. Der Rechner zeigt eine grobe Einschätzung – für die endgültige Förderhöhe ist die offizielle Antragstellung bei BAFA oder KfW erforderlich.
Welche Dacharbeiten werden besonders gefördert?
Oberste Geschossdecke/Dachdämmung mit Wärmedämmverbundsystem, Dachfenster-Erneuerung mit hochwärmegedämmten Fenstern, Solarthermie- und Photovoltaik-Anlagen auf dem Dach, sowie komplette Dachsanierungen inklusive Dämmung.

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